Krankentagegeld

Als Arbeitnehmer erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ihr Gehalt zunächst weiter. Die gesetzliche festgelegte Mindestdauer beträgt 6 Wochen. Im Anschluss daran erhalten Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Dieses Krankengeld ist jedoch keine volle Lohnersatzleistung. Es gibt erhebliche Krankengeldlücken!

 

Von Ihrem Krankengeld müssen zurzeit 19,9% an die gesetzliche Renten-, 3,0% an die Arbeitslosen- und 1,95% an die Pflegeversicherung gezahlt werden. Sie zahlen davon die Hälfte und verlieren dadurch 12,43% Ihres Krankengeldes. (Kinderlose Mitglieder verlieren sogar 12,68%, da sie in der Pflegeversicherung zusätzlich 0,25% zahlen müssen)

Besonders unangenehm für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen: Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze (2011: 3.712,50 EUR) wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht berücksichtigt.

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, entfallen Ihre Einnahmen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel komplett. Fixe Betriebskosten und der Lebensunterhalt sind jedoch weiter zu bestreiten!